Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) zur Schulessenversorgung
§ 1 Art der Leistung
Die Sportschule Zinnowitz stellt Speisen her, gibt diese Speisen in den eigenen Räumen aus oder liefert sie an die Ausgabestelle der Freien Schule Zinnowitz.
§ 2 Auftragserteilung, Änderung/Stornierung
Voraussetzung für eine Bestellung ist die Neukundenanmeldung (Auftrag zur Mittagsversorgung) in Verbindung mit einem entsprechenden SEPA-Lastschriftmandat. Die Erstanmeldung und der Vertragsabschluss erfolgen über das Bestellportal https://sportschule.schulessen.de/
• Auftragserteilung/Essenbestellung
Der unter dem Bestellsystem https://sportschule.schulessen.de/ geführte Speiseplan dient zur Bestellung. Für den Essenteilnehmer muss die Auswahl des Essens für die gesamte Woche spätestens bis zum Mittwoch der Vorwoche online im Bestellsystem erfolgen.
• Stornierung
Eine Stornierung des bestellten Essens kann bis 09:00 Uhr am Ausgabetag über das Bestellsystem https://sportschule.schulessen.de/ erfolgen.
§ 3 Zahlung
Die Zahlung des Essengeldes erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Die Abbuchung erfolgt zum 5. des Folgemonats. Die Zustellung einer Rechnung erfolgt nicht. Sie kann im Kundenaccount unter dem Menüpunkt Dokumente eingesehen werden. Gebühren (zum Beispiel für Rücklastschriften), welche die Sportschule nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Bei etwaigem Zahlungsrückstand des Auftraggebers in Folge eines Schei-terns des Lastschrifteinzuges wird die Essenausgabe an den Teilnehmer bis zum Ausgleich der offenen Position eingestellt.
§ 4 Dauer des Vertrages
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist durch den Auftraggeber jederzeit kündbar. Es gelten die mit der Freien Schule Zinnowitz vereinbarten Preise. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich aller noch offenen Forderungen erlischt dann auch die Einzugsermächtigung. Eine rückwirkend ausgesprochene Kündigung ist unzulässig.
§ 5 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Essenbestellungen erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Vereinbarung werden die Daten nach der gesetzlichen Aufbewah-rungsfrist unwiderruflich gelöscht.
§ 6 Leistungsaustausch
Die hier vereinbarte Leistung beruht auf dem erteilten Essen-Lieferauftrag. Die Sportschule verpflichtet sich zur ordentlichen Lieferung und Leistung, so lange die Gegenleistung (regelmäßige Bezahlung) erfolgt. Sollte der Last-schrifteinzug durch Verschulden des Auftraggebers wiederholt scheitern, kann die Sportschule ihre Leistung ver-weigern und den Vertrag kündigen.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund.
